Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB ) Trends4Events

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) für alle Leistungen zwischen dem Kunden und Trends4Events vertreten durch Herrn Christian Dangelmaier, Beethovenstr. 18, 46395 Bocholt (nachfolgend Trends4Events genannt).

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Trends4Events ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige individuelle Angebot von Trends4Events in Textform, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden.

(2) Der Vertrag zwischen dem Kunden und Trends4Events kommt durch die Annahmeerklärung des Kunden in Textform zustande.

(3) Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Textform.

(4) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(5) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot in Textform.

(1) Der Kunde hat Trends4Events alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Trends4Events.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde Trends4Events unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Der Kunde sorgt für etwaig benötigte Standortgenehmigungen am Einsatzort und ungehinderten Zugang.

(4) Der Kunde sorgt für eine Stellfläche sowie Zugang zu einer einfachen Steckdose (230V) in max. 50 Metern Entfernung zum Stellplatz.

(1) Angebote von Trends4Events sind grundsätzlich unverbindlich. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus den im Angebot genannten Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich netto, zzgl. Mehrwertsteuer. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(2) Trends4Events ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.

(3) Werden fest gebuchte Termine vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, ist Trends4Events berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

(4) Für den Fall, dass aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über der bei Auftragserteilung genannten Höhe liegt, sind entsprechende Preisanpassungen vorbehalten.

(5) Werden vom Auftraggeber kurz bevor oder während eines laufenden Projekts weitergehende Leistungen verlangt, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, so werden die Arbeiten nach den normal üblichen Sätzen von Trends4Events berechnet.

(6) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das von Trends4Events genannte Konto zu überweisen. Ab dem 30. Tag nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen fällig.

(7) Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Rechnungsbetrags nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Trends4Events jederzeit zu kündigen. Storniert der Kunde einen Auftrag, so wird dem Kunden eine Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt. Die Ausfallentschädigung wird mit ggf. bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.

Die Ausfallentschädigung staffelt sich wie folgt:

– bis zu 28 Tage vor dem ersten Einsatztag = 30 % des vereinbarten Honorars,

– bis zu 8 Tage vor dem ersten Einsatztag = 50 % des vereinbarten Honorars,

– ab 7 Tage vor dem ersten Einsatztag = 100 % des vereinbarten Honorars.

(2) Trends4Events wird im Falle einer Kündigung alle noch nicht beanspruchten Aufwände (z.B. Benzingeld, Übernachtungskosten, etc.) soweit noch möglich stornieren (Schadenminderungsverpflichtung).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

(1) Trends4Events verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung ggfls. eingesetzter Leistungsträger.

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch Trends4Events] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Trends4Events der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist, soweit dieser nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

(3) Jedwede Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung durch Unfall, Vandalismus, Diebstahl, Krankheit oder Motorschäden sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Trends4Events beruhen.

(4) Trends4Events hat das Recht, Eventmodule zu schließen oder ggf. abzubauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für das Eventmodul oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht. Trends4Events kann Eventmodule schließen oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr das Eventmodul oder anwesende Personen gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen das Eventmodul geschlossen oder abgebaut, ist der Kunde nicht berechtigt, daraus Schadenansprüche irgendwelcher Art gegen Trends4Events herzuleiten, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Trends4Events beruhen.

(1) Trends4Events haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Trends4Events nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Trends4Events von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht.

(2) Der Kunde haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer bei Verunreinigung oder Beschädigung des Fahrzeugs sowie aller Extras.

(1) Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

(2) Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

(3) Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

(4) Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

(5) Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

(6) Soweit Trends4Events von seinem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweist oder verlinkt, kann keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernommen werden. Da kein Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte besteht, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

Trends4Events darf vor, während und nach einer Veranstaltung Fotos zur Dokumentation des Einsatzes anfertigen. Die Verwendung der Fotos für eigene Werbezwecke ist zulässig, sofern keine Personen erkennbar sind. Der Auftraggeber wird über eine Verwendung dieser Fotos informiert.

(1) Mängel müssen vom Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung geltend
gemacht werden, andernfalls gilt die Leistung als akzeptiert. Trends4Events ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(2) Das Recht auf Einstellung oder Minderung der Zahlung besteht nicht, sofern ein Mangel aufgrund des Auftraggebers, seinen Mitarbeitern oder seinen Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Personen, die nicht durch Trends4Events beauftragt wurden, verursacht wurde.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einen etwaige Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen.

(4) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Trends4Events, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Trends4Events nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz auf Seite des Auftraggebers, wenn Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen infolge technischer Betriebsstörungen oder höherer Gewalt eingetreten sind.

(6) Für Mängel, die auf Versäumnissen des Auftraggebers bzw. auf unvollständigen, unrichtigen oder unleserlichen Vorlagen beruhen, haftet Trends4Events nicht.

(7) Die elektronische und postalische Übermittlung von Texten und Dateien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Trends4Events und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Bocholt.

  1. Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so verpflichten sich die Parteien, diese rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend auch dann, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte, die von beiden Parteien bei Vertragsabschluss nicht erkannt wurde.
  2. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder dieser AGB.
  3. Etwaige Abweichungen von den vorstehenden Regelungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Erklärungen in Textform gelten als wirksam, sofern Eingang und Inhalt der Erklärungen gegenseitig in Textform bestätigt wurden.